MDK Prüfung von Pflegeeinrichtungen
Im Auftrag der Landesverbände der sozialen Pflegekassen werden seit 1995 bei allen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen die Leistungen und die Qualität der Pflege geprüft. Dadurch schafft der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) die Grundlage für eine angemessene Versorgung. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Noten vereinheitlicht.
Bei der diesjährigen Prüfung haben wir mit der
Gesamtnote 1,0 sehr gut
abgeschnitten.
Dies zeigt unseren kontinuierlich hohen Qualitätsanspruch und die gelebte Unternehmenskultur.
Im Anschluss finden Sie den gesamten Bericht der Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI vom 10.09.2024 als PDF zum Download.