Einteilung der Pflegegrade
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Grad der Selbständigkeit |
Beeinträchtigung der Selbständigkeit bei außerhäuslichen Aktivitäten und Haushaltsführung |
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Pflegegrad 1
2,5 bis unter 27 Punkte |
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
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Pflegegrad 2
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Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
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Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70 Punkte |
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
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Pflegegrad 4
70 bis unter 90 Punkte |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
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Pflegegrad 5
90 bis 100 Punkte
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Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
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