Leistungen der Krankenversicherung
Neben den Leistungen der Pflegeversicherung sind auch Leistungen der Krankenversicherung möglich.
Der Hausarzt kann zur Sicherung des ärztlichen Ziels oder zur Verhinderung/ Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes eine sogenannte medizinische Behandlungspflege verordnen. Diese Behandlungspflege wird auch als häusliche Krankenpflege bezeichnet, die nicht mit der häuslichen Pflege (Leistungen der Pflegeversicherung) zu verwechseln ist.
Die Abgrenzung beider Komponenten ergibt, dass die Leistungen der Krankenkasse nicht auf die Leistungen der Pflegeversicherung angerechnet werden.
Eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Krankenpflege erfolgt ausschließlich, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Leistungen nicht von Angehörigen übernommen werden können.
Der Leistungskatalog der häuslichen Krankenpflege umfasst beispielsweise:
- Injektionen
- Verbände anlegen, Verbände wechseln
- Verabreichung von Medikamenten
- Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
- Verabreichung von Infusionen (bei vorhandenem venösen Zugang)
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen bzw. -verbänden
Leistungsbeschreibung und Preise der Behandlungspflege
6 - Leistungsbeschreibung für KK ab 1. April 2024.pdf (18,3 KiB)